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Einsteigerinformationen

Einsteigerinfos (LWG)
Die Bayerischen Landesanstalt für Wein- und Gartenbabau hat einige Informatioen für Einsteiger in die Imkerei zusammengestelt: Einsteigerinformationen

Rechtsvorschriften für die Imkerei
Zahlreiche Rechtsvorschriften sind auch für die Imkerei maßgebend. Nachfolgen verweisen wir auf zahlreiche Vorschriften die den Imker betreffen können:
Die Bayerischen Landesanstalt für Wein- und Gartenbabau hat eine Sammlung für die Imkerei zusammengestelt: LWG-Rechtsvorschriften Imkerei

Meldung der Bienenvölker nach § 1a der Bienenseuchenverordnung
Imkereibetriebe müssen den zuständigen Veterinärbehörden die landwirtschaftliche Betriebsnummer sowie Anzahl und Standorte der Bienenvölker melden.
Bienenvölker und deren Standorte müssen beim Landratsamt Schwandorf -Veterinäramt- angemeldet werden: Anmeldeformular hier:

Landwirtschaftliche Betriebsnummer beantragen:
Als Bienenhalter führen Sie einen Imkereibetrieb. Hierfür benötigen Sie eine landwirtschaftliche Betriebsnummer. Diese erhalten Sie von Ihrem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Den Antrag können Sie beim zuständigen Amt für Landwirtschaft Ernährung und Forsten einreichen. Das Formular finden Sie hier